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Geldpolitik: Bundesbank droht mit Nein zu mehr IWF-Feuerkraft
Bundesbank-Präsident Jens Weidmann will einen deutschen Kredit an den IWF zur Beilegung der Euro-Schuldenkrise notfalls blockieren. „Wenn die Bedingungen (der Bundesbank) nicht erfüllt sind, dann können wir dieser Kreditlinie auch nicht zustimmen“, sagte Weidmann in Frankfurt.
Beim jüngsten EU-Gipfel in Brüssel war eine Aufstockung der IWF-Gelder um bis zu 200 Milliarden Euro verabredet worden, um den Schutzschirm über der Euro-Zone zu stärken.
Die Bundesbank sei zwar grundsätzlich bereit bis zu 45 Milliarden Euro an den IWF zu überweisen, bekräftigte der Bundesbank-Präsident. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass das Geld nicht nur speziell für die Rettung angeschlagener Euro-Länder verwendet werde, sondern dem Währungsfonds generell zur Verfügung stehe.
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich auf eine weitere Verschärfung der Haushaltskontrolle in der Euro-Zone geeinigt. Zudem werden die Instrumente zum Schutz klammer Mitgliedsländer qualitativ verbessert, auch wenn der dauerhafte Euro-Rettungsmechanismus ESM vorerst nicht aufgestockt wird.
SCHULDENBREMSE IN DIE VERFASSUNGEN Die Euro-Staaten sollen grundsätzlich den Staatshaushalt ausgleichen. Bei außergewöhnlichen Umständen oder schlechter Konjunktur wären Defizite aber weiterhin im Rahmen der Drei-Prozent-Grenze zulässig. Der Haushaltsausgleich wäre erreicht bei einem strukturellen – also um Konjunktureffekte bereinigten – Defizit von nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Bei Überschreiten dieser Grenze müsste ein „automatischer Korrekturmechanismus" in Gang gesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof soll über die Umsetzung in nationales Recht wachen. Der betreffende Staat soll ein wirtschaftliches Partnerschaftsprogramm mit der EU-Kommission abschließen müssen, in dem seine Reformverpflichtungen festgelegt werden.
SCHÄRFERES SANKTIONSVERFAHREN Künftig soll auch die Einleitung des Sanktionsverfahrens bei Überschreiten der Drei-Prozent-Defizitgrenze nur mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen sein. Das ist nach dem EU-Vertrag bisher nicht möglich. Länder, gegen die ein Sanktionsverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung läuft, sollen ein verbindliches Programm zu Reformen und Defizitabbau bei der Kommission und beim Rat abliefern.
STÄRKERE KONTROLLE DER NATIONALEN HAUSHALTSPLÄNE Die Vorschläge der EU-Kommission von Ende November, die eine stärkere Beteiligung der Behörde an der Aufstellung der nationalen Haushalte vorsieht, sollen rasch verabschiedet werden. Die Kommission kann einen veränderten Haushaltsentwurf verlangen, wenn das Budget dem Stabilitätspakt zuwider läuft.
KEINE EURO-BONDS Der vom EU-Ratspräsidenten vorgelegte Entwurf der Erklärung sah zunächst auch vor, sich einen Fahrplan zur Einführung von Euro-Bonds vorzunehmen. Diese Passage wurde aber auf Druck Deutschlands gestrichen.
WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ZUSAMMENARBEIT Die Euro-Länder wollen von der Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik mehr Gebrauch machen. Dies ermöglicht Regelungen im Kreis der Euro-Länder, doch soll der Binnenmarkt der 27 EU-Staaten nicht untergraben werden.
EIGENER VERTRAG Weil die nötige Einstimmigkeit für eine EU-Vertragsänderung nicht erreicht werden konnte, wollen die 17 Euro-Staaten noch vor März einen eigenen Vertrag schließen. Ausdrücklich wird in der Erklärung betont, dass immer noch angestrebt werde, die Regelungen in dem EU-Vertrag zu verankern. Die Regierungen von Bulgarien, Dänemark, Litauen, Lettland, Polen und Rumänien erklärten bereits jetzt ihren Willen, dem Abkommen beizutreten. Tschechien und Schweden müssen zunächst ihre Parlamente befragen. Ungarn will die Lage noch prüfen. Nur Großbritannien hat bereits seine Ablehnung erklärt, dem Vertrag beizutreten.
KRISENABWEHR 1 Der permanente Rettungsmechanismus ESM und der vorläufige Feuerwehrfonds EFSF sollen ab Mitte 2012 ein Jahr lang parallel existieren. Das Inkrafttreten des ESM wird damit um ein Jahr vorgezogen. Das Kreditvolumen des ESM soll wie bisher vorgesehen 500 Milliarden Euro betragen, wobei die Summe die bereits vergebenen Hilfskredite einschließt. Im März 2012 soll aber überprüft werden, ob ein höheres Volumen für den ESM notwendig ist.
KRISENABWEHR 2Ein Forderungsverzicht privater Gläubiger würde künftig so wie beim IWF gehandhabt. Das heißt, es wäre vom Einzelfall abhängig, ob es zu einem Schuldenschnitt kommt und nicht von vorgegebenen Regeln, wie es Deutschland ursprünglich durchgesetzt hatte. Künftige Euro-Staatsanleihen werden aber die standardisierten sogenannten Collectives Actions Clauses (CAC) erhalten, mit denen im Umschuldungsfall schneller Absprachen zwischen den Gläubigern getroffen werden können.
KRISENABWEHR 3Um den Einsatz des ESM effektiver zu machen, wird die nötige Einstimmigkeit durch eine qualifizierte Mehrheit von 85 Prozent ersetzt. Die großen Euro-Länder Deutschland, Frankreich und Italien behalten damit aber faktisch ihr Vetorecht, weil sie mehr als 15 Prozent der ESM-Anteile halten.
ROLLE DES IWF Die EU-Staaten wollen überlegen und innerhalb von zehn Tagen bestätigen, ob sie dem IWF über ihre nationalen Notenbanken zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Von nicht-europäischen Staaten erhoffe man sich ebenfalls einen Beitrag.
Darüber hinaus müssten sich auch Länder außerhalb der Euro-Zone und der EU beteiligen. „Wir wollen eine faire Lastenteilung, keine spezielle Übung für die Euro-Zone.“ Bislang zeigen sich große Länder wie die USA eher reserviert.
Aus Weidmanns Umfeld hatte es geheißen, man werde genau beobachten, wie sich etwa die Notenbanken der USA, Chinas, Großbritanniens oder Frankreichs verhielten.
Weidmann verteidigte unterdessen seinen überraschenden Vorstoß, den Bundestag offiziell mit dem Thema zu befassen. Die Parlamentarier müssten wissen, dass weitere durch die Bundesbank bereit gestellte Kreditlinien für den IWF auch Risiken hätten, für die im schlimmsten Fall der Steuerzahler gerade stehen müsse, sagte der frühere Wirtschaftsberater der Kanzlerin.
Von der Politik war in den vergangenen Tagen wegen der Unabhängigkeit der Notenbank ausgeschlossen worden, dass der Bundestag über die Gelder entscheidet. Weidmann machte nun deutlich, dass es ihm nicht um einen Bundestagsbeschluss oder eine Genehmigung gehe: „Die Entscheidung (für eine eventuelle bilaterale Kreditlinie) ist gefallen und muss also nicht mehr genehmigt werden.“ Jedoch müssten sich die Parlamentarier über mögliche Folgen einer IWF-Beteiligung, etwa für den Euro-Rettungsfonds EFSF, im klaren sein.
Weidmann stellte unmissverständlich klar, dass seiner Meinung nach die viel beschworene Unabhängigkeit der Bundesbank bei der Aufstockung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ihre Grenzen hat: „Die Unabhängigkeit der Notenbank gilt hier meines Erachtens nicht.“ Vielmehr sei die Bundesbank durch das deutsche IWF-Gesetz aufgefordert, einvernehmlich mit der Bundesregierung und der deutschen Politik deutsche Interessen wahrzunehmen, sagte Weidmann, der Deutschland im IWF-Gouverneursrat vertritt.
Doch gerade in der Frager der Kooperation vermisse er Unterstützung - was Folgen für das Zustandekommen der IWF-Kredite haben könne: „Die Distanzierung aus der Politik dürfte der Bereitschaft sich zu beteiligen, etwa der USA oder Chinas, nicht förderlich sein.“
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: Figulin (14.12.2011) W
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