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IWF-Chef in U-Haft: Auch Millionen-Kaution hilft Strauss-Kahn nicht
Der wegen des Vorwurfs der versuchten Vergewaltigung in den USA festgenommene IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn bleibt in Untersuchungshaft. Dies entschied am Montag die zuständige Richterin in New York.
Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte erklärt, es bestehe die Gefahr, dass Strauss-Kahn versuchen könnte, in sein Heimatland Frankreich zu fliehen. Die Verteidigung hatte beantragt, Strauss-Kahn gegen die Zahlung einer Kaution von einer Million Dollar auf freien Fuß zu setzen. Als nächster Gerichtstermin in dem Fall wurde der 20. Mai festgesetzt.
Im Falle einer Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und weiterer Vergehen drohen ihm bis zu 25 Jahre Haft.
Am Montagvormittag (Ortszeit), zwei Tage nach seinem angeblichen Angriff auf ein Zimmermädchen, wurde Strauss-Kahn zur Anhörung in ein New Yorker Gericht gebracht. Zwischen mutmaßlichen Drogendealern und anderen Verdächtigen wartete er auf einer Bank im Gerichtssaal darauf, dass sein Fall aufgerufen wird.
Seine Anwälte hatten zuvor gesagt, der 62-Jährige werde auf nicht schuldig plädieren. Vor dem Gebäude standen Dutzende Kamerateams. Strauss-Kahn war schon sehr früh von der Polizeistation in East Harlem im Norden Manhattans zum Gericht im Süden der Insel gebracht worden. Der wegen des Vorwurfs versuchter Vergewaltigung in den USA festgenommene IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn ist am Montag vor Gericht erschienen. Die einzelnen US-Bundesstaaten ... ... haben ihre eigenen Rechtssysteme. Für Strauss-Kahn sind die Gesetze des Staates New York maßgeblich. Der typische Verlauf in einem solchen Fall wäre: VERLESUNG DER ANKLAGE („ARRAIGNMENT") Der Beschuldigte erscheint erstmals vor Gericht, wo die Vorwürfe formell vorgelesen werden. Dies geschieht üblicherweise binnen 24 Stunden nach einer Festnahme. Bei Strauss-Kahn wurde die Frist ... ... um einen Tag verlängert, um genug Zeit für gerichtsmedizinische Untersuchungen zu gewinnen. Der Beschuldigte bekennt sich bei dem Termin schuldig oder nicht schuldig. Strauss-Kahns Anwalt hat erklärt, der IWF-Chef werde auf nicht schuldig plädieren. FESTSETZUNG DER KAUTION Während der Sitzung entscheidet der Richter über eine Kaution. Die Staatsanwaltschaft kann Reisebeschränkungen beantragen wie das Einziehen des Passes oder elektronische Überwachungsmaßnahmen. Strauss-Kahns Anwälte könnten wegen dessen internationalen Rufs mildere Maßnahmen beantragen. Die Richter in New York haben in der Vergangenheit bei Fluchtgefahr auch ungewöhnliche Schritt angeordnet. So zogen bei dem mutmaßlichen Betrüger Marc Dreier 2009 bewaffnete Wachen ein mit der Anweisung, bei einem Fluchtversuch „angemessene Gewalt„ anzuwenden. ANKLAGEJURY („GRAND JURY") Sollte der Verdächtigte auf nicht schuldig plädieren, legt die Staatsanwaltschaft die Hinweise auf eine Straftat einer Anklagejury von 23 Geschworenen vor. Diese „grand jury„ entscheidet, ob genug belastendes Material für ein Verfahren vorliegt. Die Geschworenen beraten hinter verschlossenen Türen. Sie können den Fall abweisen oder formell Anklage erheben („indictment"). Ihr Votum muss dabei nicht einstimmig sein, es reicht die einfache Mehrheit. Das System der Anklagejury soll die Macht des Staates begrenzen und verhindern, dass Bürger ungerechtfertigt vor Gericht gezerrt werden. DAS VERFAHREN Sollte gegen Strauss-Kahn Anklage erhoben werden, würde sein Fall vor dem New York Supreme Court im Bezirk New York landen. Trotz seines Namens ist das Gericht nicht die oberste Instanz des Bundesstaates, eine Funktion, die vom Court of Appeals ausgeübt wird. Anwälte beider Seiten legen dann ihre Argumente für eine Einigung ohne Verfahren („plea bargin„), eine Abweisung des Verfahrens oder ein volles Gerichtsverfahren vor. Der letzte Schritt ist vergleichsweise selten: Von mehr als 300.000 Fällen in der Stadt New York landeten 2009 weniger als 500 vor Gericht. In 258 dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung. Sollte Strauss-Kahn eine Verständigung ablehnen und der Richter den Fall nicht verwerfen, würde es zu einer Verhandlung vor Geschworenen kommen. Bei einer Verurteilung drohen dem IWF-Chef nach New Yorker Recht zwischen 15 und 20 Jahren Haft. Quelle: Reuters
Strauss-Kahn soll am Samstag nackt ein Zimmermädchen überfallen, auf sein Hotelbett geworfen und Oralsex verlangt haben. Die Frau konnte sich nach eigener Aussage aber befreien und fliehen.
Sie hatte den 62-Jährigen am Sonntag bei der Polizei identifiziert. Seinen Anwälten zufolge war der Politiker aber zur Tatzeit mit seiner Tochter essen.
Strauss-Kahn war wenige Stunden nach dem angeblichen Vorfall aus der Ersten Klasse eines Air-France-Fluges geholt worden, der wenige Minuten später nach Europa starten sollte.
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| Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: Figulin (16.05.2011)
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